Wenn Sie gerade entspannt Ihre Tasse Kaffee trinken und keinen Überfall fürchten müssen, dann liegt das weniger an dem Sturmgewehr, das vielleicht noch über Ihrer Tür hängt, sondern daran, dass Sie in einem Rechtsstaat leben. Bestimmte Regeln gelten für alle und werden von staatlichen Organen durchgesetzt. Sie können zwar nicht alles tun, was Sie wollen – die anderen aber auch nicht. Doch all diese Gesetzesparagraphen – für Nicht-Juristen oft der Inbegriff von Irrsinn – fielen natürlich nicht vom Himmel. Wir verdanken sie – und damit unser geregeltes Leben – einer langen Rechtstradition. Einer der großen Gelehrten, der diese Tradition nachhaltig prägte, war der Schweizer Jurist, Politiker und Diplomat Jacques Godefroy, der in den Wirren des Dreißigjährigen Kriegs sein Lebenswerk schuf: eine historisch-quellenkritische kommentierte Ausgabe des antiken Rechtskodex Codex Theodosianus, von der sich jetzt ein Erstdruck im Zürcher MoneyMuseum befindet.
Artikeltext:
Von den Fällen zum System: Codex Iustinianus und Codex Theodosianus
Heute weiß auch jeder Nicht-Jurist, dass das moderne Recht so ziemlich alles regelt und zwar in einer systematischen Art und Weise, die an die Klassifizierung von Pflanzen- und Tierarten erinnert. Es gibt für gefühlt alles einen Paragraphen. Doch das ist eine sehr junge Form der Rechtsprechung.
In der römischen Antike entschieden Richter von Fall zu Fall. Man spricht daher von kasuistischem Recht (von casus, Gerichtsfall). Diese Urteile waren nicht allgemeingültig oder in anderen Gerichtsverfahren bindend, obwohl sich die Richter oft auf frühere Urteile beriefen. In der Spätantike fanden die Rechtsgelehrten diese Praxis sehr unübersichtlich, niemand hatte einen wirklichen Überblick. Daher begannen die Gelehrten, alte Urteile zusammenzustellen und nach Themengebieten zu ordnen. Die erste bedeutende Sammlung war der Codex Theodosianus, den der oströmische Kaiser Theodosius II. mit seinem weströmischen Kollegen Valentinian III. hatte erarbeiten lassen. Diese Sammlung umfasste 16 Teile und alle Gesetze, die seit 312 unter Konstantin erlassen worden waren. Sie wurde 438 veröffentlicht und erhielt bereits 90 Jahre später einen Nachfolger, den Codex Iustinianus, in dem der gleichnamige Kaiser noch mehr, auch ältere Urteile und Rechtsanweisungen hatte zusammenstellen lassen.
Mit dem Ende des römischen Reichs endete auch die einheitliche Rechtsordnung, es galt nun meist ein lokales oder regionales Recht, das in den örtlichen Traditionen begründet war. Doch als die beiden antiken Codices in Klosterbibliotheken wiederentdeckt wurden, begriffen die Gelehrten sogleich, was für Möglichkeiten sich eröffneten: Man konnte den unermesslichen Erfahrungsschatz und die Gelehrsamkeit der Antike anzapfen. Und das taten die Juristen bis in die Moderne hinein.
Denys und Jacques Godefroy: Rechtsexperten und Politiker
Doch dazu musste man die antiken Texte richtig verstehen. Und damit wären wir bei Jacques Godefroy und seinem Vater Denys. Denys Godefroy, geboren 1549, entstammte einer Familie französischen Amtsadels und war zeitweise außerordentlicher Rat des Königs von Frankreich am Gerichtshof des Parlaments. Doch seit 1579 lehrte er vor allem an der Genfer Akademie Recht und schuf dort sein Hauptwerk: eine kommentierte Fassung des Codex Iustinianus. Dieses Monumentalwerk wurde in über fünfzig Auflagen immer wieder neu aufgelegt, weil es den Juristen als Referenzwerk für die moderne Rechtsprechung galt.
In Genf kam dann 1587 auch sein Sohn Jacques zur Welt. Dieser trat brav in die Fußstapfen des Vaters, studierte Jura und kehrte nach Stationen im Ausland später in seine Heimatstadt zurück. Neben seiner politischen Tätigkeit übernahm er diplomatische Missionen, lehrte wie zuvor sein Vater an der Genfer Akademie – für die er sich übrigens vergeblich um den Universitätstitel bemühte – und während sein Vater den Codex Iustinianus studierte und edierte, widmete Sohn Jacques rund 30 Jahre lang den Großteil seiner Forschungszeit dem Codex Theodosianus. Über dieser Arbeit starb er allerdings 1652. Godefroys Freund Antoine de Marville sorgte dafür, dass das Werk dreizehn Jahre später in Lyon veröffentlicht wurde. Es gilt bis heute als die erste moderne Gesamtausgabe und Kommentierung dieser Gesetzessammlung. Die Titelseite weist darauf hin, dass man die Bedeutung des Codex Theodosianus vor allem darin sah, dass Juristen mit ihm den Codex Iustinianus besser nutzen konnten.
Die beiden Godefroys stehen für eine Tradition protestantischer Juristen, die damals in der Schweiz so gesucht waren und die zur modernen Schweizer Rechtsordnung erheblich beitrugen. Sie verstanden die römischen Codices auch als historische Dokumente, die man vor dem Hintergrund ihrer Entstehungszeit lesen und einordnen musste. Daher enthalten diese wuchtigen Bände unter anderem auch eine Liste der Konsuln, die für die Datierung und die Chronologie der einzelnen Gesetzestexte von zentraler Bedeutung sind.
Die Linie dieser Arbeit setzt sich fort im Code Napoléon, der bedeutendsten Rechtskodifikation der Neuzeit, das bis in unser heutiges Rechtssystem ausstrahlt. Auch das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten, das 1794 erlassen wurde, nutzte die Idee der römischen Ordnung und dachte sie weiter, indem es ein Rechtssystem schuf, das das ganze Leben umfasste: das öffentliche, Zivil- und Strafrecht. All diese moderne Rechtssystemen verband ein großes Ziel: Frieden zu schaffen durch allgemeingültige Gesetze.
Ein Werk für die Ewigkeit
Diese Ausgabe des MoneyMuseum, erstanden beim Grazer Buch- und Kunstaniquariat Wolfgang Friebes, ist der Erstdruck des – auch später neu- und nachgedruckten – Codex Theodosianus von Jacques Godefroy oder Iacobus Gothofredus, wie er sich auf Latein nannte. Die Bedeutung dieses Drucks lässt uns das Buch selbst erahnen. Es findet sich ein langer handschriftlicher Vermerk von 1667, also zwei Jahre nach Druck. Damals erhielten die Brüder Christian und Johann Karl diese Bände von einem gewissen Johann Rebhan. Der Großteil der Widmung umfasst salbungsvoll die Titel der Beschenkten, denn es handelte sich bei ihnen um blaublütige Brüder: Christian II. Pfalzgraf und Herzog von Pfalz-Zweibrücken-Birkenfeld und Johann Karl von Pfalz, Pfalzgraf bei Rhein und als Herzog in Bayern Stifter der Linie der bayrischen Herzöge. Auch Johann Rebhan hatte sich einen Namen gemacht. Der Jurist war Kaiserlicher Hofpfalzgraf, also ein hoher Amtsträger im Heiligen Römischen Reich, was natürlich ebenso vermerkt wurde.
Rund hundert Jahre später klebte ein gewissenhafter Bibliothekar ein Exlibris hinein, das uns den neuen Besitzer zeigt: Johann Christoph Bartenstein (1689–1767), zunächst Ritter von Bartenstein, später Freiherr von Bartenstein. Der Staatsmann und Diplomat der Habsburger hatte auch Rechtswissenschaften in Wien studiert und war bekannt für seine Scharfzüngigkeit und große Gelehrsamkeit. Dieser Codex Theodosianus wird bei ihm nicht nur als Prestigeobjekt gestanden und Staub angesammelt haben.
Diese beiden Bücher des MoneyMuseums lassen uns somit erahnen, welche verschlungenen Wege sie in den letzten Jahrhunderten zurückgelegt haben und durch welch illustren Hände sie gegangen sind. Der Geist dieses Drucks wirkt noch heute fort in unserem Rechtssystem und hat dazu beigetragen, dass Sie ihre Tasse Kaffee in Ruhe trinken konnten.
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Die Erstausgabe scheint nicht als Digitalisat vorzuliegen, eine Neuausgabe von 1743 finden Sie im Internet Archive.
Wenn Sie nun meinen, Recht habe doch nicht nur etwas mit Frieden, sondern vor allem mit Gerechtigkeit zu tun hat, dann schauen Sie mal in diesen Artikel und die Ausstellung Recht und Gerechtigkeit.
Etwa zur gleichen Zeit, also zum Ende des Dreißigjährigen Kriegs, widmete sich ein ganzes Buch der Frage, wie man Frieden schließt.