Corpus iuris canonici emendatum et notis illustratum

Basel
1696
Verlegt 1696 bei Emanuel und Johann Georg König in Basel.
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Corpus iuris canonici emendatum et notis illustratum

Essay von

Jurg Conzett

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Das «Corpus iuris canonici», dessen 1696 erschienene Ausgabe «emendatum et notis illustratum» zu den bedeutendsten Rechtswerken der frühen Neuzeit zählt, war über Jahrhunderte die grundlegende Sammlung des kirchlichen Rechts der katholischen Kirche. Es bildete das Fundament der kirchlichen Gerichtsbarkeit, regelte das Leben des Klerus und beeinflusste zugleich die Entwicklung des europäischen Rechts weit über den religiösen Bereich hinaus.

Das Werk entstand nicht auf einmal, sondern wuchs über mehrere Jahrhunderte. Den Ausgangspunkt bildete das um 1140 zusammengestellte «Decretum Gratiani», in dem der Mönch Gratian widersprüchliche kirchliche Rechtsquellen ordnete und miteinander in Einklang zu bringen versuchte. Im Laufe der folgenden Jahrhunderte kamen päpstliche Gesetzessammlungen hinzu, darunter die «Liber Extra» Papst Gregors IX., der «Liber Sextus», die «Clementinae» sowie weitere Ergänzungen. Erst im späten Mittelalter setzte sich für diese umfangreiche Sammlung der Name «Corpus iuris canonici» durch.

Die Ausgabe von 1696 steht in der Tradition der gelehrten Rechtswissenschaft. Sie beschränkt sich nicht auf den Abdruck des Textes, sondern enthält zahlreiche Anmerkungen, Querverweise und Erläuterungen. Solche kommentierten Ausgaben dienten Juristen, Theologen und Richtern als Arbeitsinstrumente. Die Herausgeber versuchten, unterschiedliche Handschriften zu vergleichen, frühere Druckfehler zu korrigieren und die oft komplexen Bestimmungen verständlich zu machen. Damit zeigt die Ausgabe den hohen wissenschaftlichen Anspruch der Rechtsgelehrsamkeit des 17. Jahrhunderts.

Das kanonische Recht regelte weit mehr als religiöse Fragen. Es bestimmte unter anderem die Voraussetzungen einer gültigen Ehe, die Rechte und Pflichten von Geistlichen, das Erbrecht kirchlicher Einrichtungen, Fragen der Gerichtsbarkeit sowie zahlreiche Bereiche des Bildungs- und Universitätswesens. In einer Zeit, in der Kirche und Staat eng miteinander verbunden waren, wirkte das Kirchenrecht tief in den Alltag der Menschen hinein. Viele rechtliche Verfahren, die heute selbstverständlich erscheinen, entwickelten sich zunächst an kirchlichen Gerichten.

Besonders bedeutsam war der Einfluss des kanonischen Rechts auf die europäische Rechtskultur. Gemeinsam mit dem römischen Recht bildete es das sogenannte «ius commune», das gemeinsame Recht Europas. An den Universitäten wurden beide Rechtsordnungen parallel gelehrt und miteinander verbunden. Zahlreiche Grundsätze moderner Rechtsprechung – etwa sorgfältige Beweisführung, schriftliche Dokumentation, Berufungsverfahren oder die systematische Auslegung von Gesetzen – wurden durch diese Tradition geprägt. Auch das Verständnis von Verträgen, Eigentum und juristischen Personen entwickelte sich unter ihrem Einfluss weiter.

Die Ausgabe von 1696 erschien in einer Zeit tiefgreifender Veränderungen. Die Reformation hatte die religiöse Einheit Europas dauerhaft aufgebrochen, und die Staaten bauten zunehmend eigene Rechtssysteme auf. Dennoch blieb das «Corpus iuris canonici» innerhalb der katholischen Welt von zentraler Bedeutung. Es sorgte für einheitliche Regeln über Ländergrenzen hinweg und trug dazu bei, die Verwaltung der Kirche in einer zunehmend komplexen Gesellschaft zu organisieren.

Heute besitzt das «Corpus iuris canonici» vor allem historischen Wert. Es dokumentiert die jahrhundertelange Entwicklung des europäischen Rechts und zeigt, wie eng Religion, Politik und Recht miteinander verflochten waren.

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© 2023 Dr. Ursula Kampmann, Kuratorin der Büchersammlung MoneyMuseum
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